Mitglied werden
Liebe Mitglieder und Neu-Mitglieder,
der Beitragseinzug erfolgt im März, es wird der Grundbeitrag und Abteilungsbeitrag für das gesamte Jahr eingezogen. Bitte beachten Sie: der Grundbeitrag wird von jedem Mitglied erhoben, unten aufgeführte Abteilungen erheben zusätzlich einen Abteilungsbeitrag.
Bitte melden Sie sich und Ihre Kinder rechtzeitig von Abteilungen ab, bei denen ein Abteilungsbeitrag erhoben wird, falls Sie diese nicht mehr nutzen. Somit können Unstimmigkeiten beim Beitragseinzug verhindert werden.
Aufnahmeantrag
SEPA-Umstellung zum 01.08.2014
Seit dem 01.08.2014 können Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) nur noch mit den europäischen Zahlungsinstrumenten und deren Regelungen durchgeführt werden. Dies hat zur Folge, dass die bisherigen deutschen Zahlverfahren zu diesem Termin eingestellt werden. Aus der Umstellung ergeben sich weitreichende Änderungen, vornehmlich beim Einzug der Lastschriften. Bisher wurden die anstehenden Zahlungen von uns mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens werden wir ab dem 01.08.2014 fällige Zahlungen durch das SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat genutzt. Was heißt das für Sie als Mitglied? Wir werden bei bestehenden Einzugsermächtigungen die bisher gültige deutsche Kontonummer in die neue europäische Kontonummer (IBAN) umwandeln und die nationale Bankleitzahl durch einen europäischen BIC ersetzen. Anhand unserer Gläubigeridentifkationsnummer (DE94ZZZ00000230592), die auf Ihrem Kontoauszug erscheint, können Sie den SV-DJK Kolbermoor e.V. als Abbucher identifizieren. Das heißt Sie brauchen uns nicht Ihre IBAN und BIC mitteilen, sondern wir werden die Umwandlung Ihrer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat automatisch vornehmen. Als Mandatsreferenznummer werden wir Ihre Mitgliedsnummer verwenden. Bitte teilen Sie uns zukünftig Änderungen Ihrer Kontoverbindung immer schriftlich mit. Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des SV-DJK Kolbermoor e.V.
Die Kündigungsfrist für den Austritt aus dem Verein ist der 01.12. des laufenden Kalenderjahres für das nächste Kalenderjahr, diese sind schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen. Kündigungen sind nur zum Jahresende möglich!!